Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung werde ich beim ersten Termin in der Praxis oder auf Wunsch vorab telefonisch erläutern und mit Ihnen abstimmen. Wenn Sie sich meine Behandlung finanziell nicht leisten können, sprechen Sie mich bitte an.

 

Privat:

Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten die Kosten der Behandlungen entsprechend der vereinbarten Tarife. Auch durch Beihilfen und Heilfürsorge ist eine (teilweise) Übernahme der Kosten möglich. Abweichende Informationen finden Sie ggf. in der Beschreibung der Therapie bzw. des Angebots auf der jeweiligen Seite.

 

Gesetzlich:

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten meiner Behandlung in der Regel nicht erstattet. Es besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, die Kosten einer heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.